100 Tage DSGVO
Im April und Mai dieses Jahres war die neue Datenschutzgrundverordnung eines der dominierenden Themen. Die Neuregelung der DSGVO hat zu vielen Befürchtungen Anlass gegeben. Die meisten dieser Befürchtungen sind (noch) nicht eingetreten, insbesondere ist die zum Teil vorhergesagte Abmahnwelle bisher nicht auf die Unternehmen zugerollt.
Eine Umfrage der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hat gezeigt, dass bei vielen Unternehmen noch erheblicher Umsetzungsbedarf besteht. Wir möchten daher an dieser Stelle nochmals an die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Unternehmen erinnern.
Nutzung von WhatsApp in Unternehmen
In vielen Unternehmen wird zunehmend über WhatsApp kommuniziert. Die Kontakt beschränken sich dabei nicht nur auf Freunde und Bekannte, sondern bestehen auch zu Kunden und deren Mitarbeitern. Diese Kontaktdaten werden im Adressbuch des Smartphones gespeichert.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Rechtsprechung zu diesem Thema liegt bislang nicht vor, so dass bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden davon ausgegangen werden muss, dass das Thema WhatsApp auf jeden Fall aufgegriffen wird.