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31.12.2021: Wichtige Fristen

  • degressive Abschreibung

Zum 1.1.2020 wurde die degressive Abschreibung befristet wieder eingeführt. Danach können bewegliche Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2022 angeschafft oder hergestellt worden sind, degressiv abgeschrieben werden. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das 2 ½-fache des bei der AfA in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25% nicht übersteigen.

  • erhöhte AfA für Mietwohnungsneubau

Die erhöhten Absetzungen für Mietwohnungsneubau können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bauanträge vor dem 1.1.2022 gestellt werden.

Wenn Sie die oben angeführten Investitionsvorhaben bereits konkret verfolgen, sollten die Fristen eingehalten werden.

2021-12-09T16:16:39+01:00Dezember 9, 2021|Betriebsführung|