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Anforderungen an elektronische Kassensysteme

Durch das Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen aus dem Jahr 2016 wurde § 146a AO eingeführt. Mit einem aktuellen Schreiben verfügt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einem Anwendungserlass zu dieser Vorschrift und definiert unter anderem elektronische oder computergeschützte Kassensysteme und stellt die Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor, die durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) festgelegt werden.

2019-09-02T10:54:38+02:00September 2, 2019|Rechtsprechung|