Anhebung der Grenzen für die Umsatzsteuer Ist-Versteuerung
Korrespondierend zur Anhebung der Grenzen zur Bilanzierung wurde auch der Grenzbetrag für die sog. Ist-Besteuerung von bisher 600.000 EUR ab 2024 auf 800.000 EUR angehoben.
Bei der Ist-Versteuerung müssen Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Bei der Regelbzw. sog. Sollbesteuerung muss die Um satzsteuer bereits unabhängig von dem Zahlungseingang in dem Zeitpunkt an das Finanzamt abgeführt werden, in dem der Umsatz ausgeführt ist. Die Umsatzsteuer muss somit vorfinanziert werden.