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Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei Bilanzierung und Rechnungslegung

Bürokratieabbau ist eines der aktuellen Themen in der politischen Diskussion. Im Eckpunktepapier für ein 4. Bürokratieentlastungsgesetz hat die Bundesregierung nunmehr die Anhebung der so genannten Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung ins Auge gefasst. 

Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Alle Unternehmen werden im Handelsgesetzbuch (HGB) in verschiedene Größenklassen eingeteilt. Danach richten sich verschiedene Rechnungslegungsvorschriften, die Pflicht zur Prüfung von Unternehmen durch Wirtschaftsprüfer und auch der Umfang der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften zum elektronischen Unternehmensregister. 

Die Anpassungen der Schwellenwerte erfolgen an den Übergängen von der Kleinstkapitalgesellschaft zur kleinen Kapitalgesellschaft, von der kleinen, zur mittelgroßen Kapitalgesellschaft und von der mittelgroßen zur großen Kapitalgesellschaft. 

Eine EU Richtlinie hat den Weg zur Anpassung der Größenklassen im deutschen Handelsgesetzbuch eröffnet. Die neuen Größenklassen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Die neuen Schwellenwerte sollen verbindlich spätestens für Geschäftsjahre gelten, die am 1.1.2024 oder später beginnen. Die europäischen Regelungen ermöglichen es aber auch, die Schwellenwerte auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden.

2024-04-04T07:20:56+02:00Juni 16, 2024|Buchhaltung|