Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert
Unternehmen können den erleichterten Zugang zum erhöhten Kurzarbeitergeld (KUG) – auch für Leiharbeiter – weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung hat die Antragsfrist um 6 Monate bis zum 30.9.2021 verlängert. Nach bisheriger Rechtslage galten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31.3.2021 Kurzarbeit eingeführt hatten.