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Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert

Unternehmen können den erleichterten Zugang zum erhöhten Kurzarbeitergeld (KUG) – auch für Leiharbeiter – weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung hat die Antragsfrist um 6 Monate bis zum 30.9.2021 verlängert. Nach bisheriger Rechtslage galten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31.3.2021 Kurzarbeit eingeführt hatten.

2021-06-30T11:30:53+02:00Juni 30, 2021|Buchhaltung, Lohnabrechnung|