Ausblick: Konjunkturprogramm
Die Bundesregierung beabsichtigt, zur Abfederung der Corona-bedingten wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, die durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis Dezember 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren, um deren Existenz zu sichern. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses unserer Mandanteninformation lagen die endgültigen Regelungen noch nicht vor.
Die ersten Entwürfe der Unterstützungsmaßnahmen sahen in Anlehnung an die sogenannten Corona-Soforthilfeprogramme eine Zuschussgewährung für bestimmte Fixkosten und weitere ausgewählte Betriebsausgaben vor.
Die Zuschusshöhe wird voraussichtlich gekoppelt an die Höhe des Umsatzeinbruches im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Wegen der endgültigen Regelungen bitten wir Sie – bis zum Erscheinen unserer Mandanteninformation III/2020 sich in der Tagespresse zu informieren. Selbstverständlich stehen unsere Mitarbeiter und wir Ihnen auch persönlich für Rückfragen zur Verfügung.