Basisregister und einheitliche Wirtschaftsnummer
Viele Unternehmen sind in mehreren der ca. 120 Register mit Unternehmensbezug in Deutschland erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden, ohne dass ein Austausch von Informationen zwischen den Registern bislang üblicherweise erfolgt. Zudem gibt es keine einheitliche, für alle Register geltende Identifikationsnummer für Unternehmen. Diese Situation war Anlass für das „Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten“, das im Juni vom Bundestag beschlossen worden ist.
Das Register wird alle Stammdaten wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Lt. Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMF) soll umgehend mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen werden.
Das Gesetz schafft darüber hinaus die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als solche dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139 c AO (steuerliche Identifikationsnummer).