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Baukindergeld zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Inneren fördern mit dem Baukindergeld den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung.

Anders als bei früheren Förderinstrumenten, wie z.B. der Eigenheimzulage, ist die Finanzverwaltung beim Baukindergeld außen vor. Denn das Baukindergeld wurde als Förderprogramm der KfW ausgestattet und wird dort unter dem Förderprogramm 424 bereitgestellt. Für jedes förderfähige Kind werden 10 Jahre lang jährlich 1.200,- € gezahlt. Seit dem 18.9.2018 können Anträge auf Zahlung des Zuschusses gestellt werden. Die Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich, auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Zu weiteren Einzelheiten der Förderung verweisen wir auf die Internetseite der KfW.

2018-12-20T16:14:58+01:00Dezember 20, 2018|Betriebsführung|