Beiträge für Gruppenunfallversicherungen
Im Rahmen des Entwurfs des Wachstumschancengesetzes ist beabsichtigt, für den Lohnsteuerabzug 2024 die Abrechnung von Gruppenunfallversicherungen zu erleichtern. Die Beiträge können mit einem Pauschsteuersatz von 20 % besteuert werden, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag pro Arbeitnehmer 100 € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Grenzbetrag wird nunmehr aufgehoben, sodass künftig entsprechende Prüfungen bei der Gehaltsabrechnung z.B. beim Ausscheiden von Arbeitnehmern entfallen können.