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Beiträge für Gruppenunfallversicherungen

Im Rahmen des Entwurfs des Wachstumschancengesetzes ist beabsichtigt, für den Lohnsteuerabzug 2024 die Abrechnung von Gruppenunfallversicherungen zu erleichtern. Die Beiträge können mit einem Pauschsteuersatz von 20 % besteuert werden, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag pro Arbeitnehmer 100 € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Grenzbetrag wird nunmehr aufgehoben, sodass künftig entsprechende Prüfungen bei der Gehaltsabrechnung z.B. beim Ausscheiden von Arbeitnehmern entfallen können.

2023-12-17T05:47:59+01:00Januar 28, 2023|Buchhaltung|