Berechnung der 44 €-Freigrenze bei Sachbezügen/Einbeziehung von Versandkosten
Die 44 €-Freigrenze bei Sachbezügen wird seit Jahren gerne von Unternehmern, insbesondere in Form von Benzingutscheinen, genutzt, um den Arbeitnehmern einen kleinen Teil des Arbeitslohns steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen.
Werden jedoch Sachbezüge gewährt, die der Arbeitgeber direkt in die Wohnung des Arbeitnehmers liefert (z.B. über Online-Bestellungen von Waren), fallen
Versand- bzw. Handlingskosten an, die zum Warenwert hinzugerechnet werden müssen. Übersteigt der Gesamtwert dann die 44 €-Freigrenze, entfällt in vollem
Umfang die Steuerfreiheit.