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Betriebsprüfungen in der Corona-Krise

Die Rentenversicherungsträger haben beschlossen, ab dem 16.3.2020 keine Prüfungen mehr bei den Arbeitgebern und Steuerberatern in deren Räumlichkeiten durchzuführen. Soweit noch Prüfungshandlungen stattfinden, geschieht dies auf elektronischem Weg oder durch Übersendung von Unterlagen. Die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen zu beabsichtigten Bescheiden über durchgeführte Prüfungen sind darüber hinaus erweitert worden.

Auch die Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter sind weitgehend verwaist.

Betriebsprüfer sind derzeit in verschiedenen Bereichen im Innendienst insbesondere zur Bewältigung der enormen Antragsflut für Stundungsanträge eingesetzt.

Derzeit liegen noch keine Informationen vor, ab welchem Zeitpunkt mit der Fortsetzung eines geregelten Prüfungsbetriebes zu rechnen ist.

2020-06-30T14:02:09+02:00Juni 30, 2020|Buchhaltung, Corona / COVID-19, Lohnabrechnung|