BFH: Schätzungsbefugnis bei nichtfortlaufenden Rechnungsnummern
In einem BFH-Beschluss wurde nochmals klargestellt:
Im Fall nichtfortlaufender oder lückenhafter Rechnungsnummern ist das Finanzamt zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Eine zentrale Frage, ob allein der Umstand, dass ein Rechnungskreis Lücken aufweist eine Schätzung notwendig macht, wird in dem Beschluss nicht abschließend beantwortet. In dem vom BFH behandelten Fall handelte es sich um einen Hausmeisterservice, der seinen Gewinn mit einer EinnahmenÜberschussrechnung ermittelt hatte. Bei einer vom Prüfer angestellten Geldverkehrsrechnung wurden Fehlbeträge festgestellt, dazu kamen ungeklärte Einlagen in erheblicher Höhe. Die Ausgangsrechnungen des Hausmeisterservices wurden mit Rechnungsnummern versehen, der Prüfer konnte jedoch keine fortlaufende Nummernvergabe feststellen.
Wir empfehlen zur Risikominimierung bei Außenprüfungen darauf zu achten, dass fortlaufende Rechnungsnummern vergeben werden. Es ist auch möglich, verschiedene systematisierte Rechnungskreise zu verwenden, wobei natürlich in jedem Rechnungsnummernkreis eine fortlaufende Nummerierung sichergestellt werden muss.