Bundesfinanzhof (BFH): keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
Nachdem eine Vielzahl von Klagen dazu geführt hat, dass der Gesetzgeber für die sogenannte Vollverzinsung von Steuernachforderungen ab dem 1.1.2019 eine gesetzliche Neuregelung schaffen musste, hatte der BFH auch zu prüfen, ob die Höhe der Säumniszuschläge verfassungsgemäß sind.
Säumniszuschläge werden in Höhe von 1% der rückständigen Steuer pro angefangenem Monat berechnet, wenn die Zahlung nicht pünktlich erfolgt.
Der BFH hat entschieden, dass die Säumniszuschläge in der gesetzlich festgesetzten Höhe verfassungsgemäß sind. Im Gegensatz zur Verzinsung von Steuernachforderungen, die als Ausgleich für den Zins- und Liquiditätsvorteil erhoben werden, soll ein Säumniszuschlag auch als Druckmittel eingesetzt werden, den Steuerschuldner zur rechtzeitigen Zahlung anzuhalten.
Somit verbleibt es bei der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung.