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Das Besorgen eines „Coffee-to-go“ auf einem Betriebsweg ist nicht versichert, – das hat das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegekraft entschieden.

Die Arbeitnehmerin eines mobilen Pflegedienstes suchte auf dem Weg zu einer Klientin eine Bäckerei auf, um einen „Coffee-to-go“ zu kaufen. Dazu bog sie ab, um vor einer Bäckerei zu halten. Auf dem Weg in die Bäckerei verletzte sich die Arbeitnehmerin am Knie. Nach der Rechtsprechung des LSG Thüringen liegt hier kein Arbeitsunfall vor. Der beabsichtigte Kauf des Kaffees stand nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Pflegekraft. Denn versichert sind nur Verrichtungen im Rahmen des zu Grunde liegenden Arbeitsverhältnisses. Das Zurücklegen des Weges von einem Klienten zum anderen steht zwar grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Die Absicht, in der Bäckerei einzukaufen, hat jedoch zu einer mehr als nur geringfügigen Unterbrechung dieses Weges geführt und steht somit nicht mehr im sachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Beschäftigung.

Vorsicht geboten ist auch bei vom Arbeitgeber ausgeschriebenen sportlichen Aktivitäten. Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Unfälle bei einer jährlich stattfindenden Skiausfahrt, die der Arbeitgeber organisiert, weder unter dem Gesichtspunkt „Betriebssport“ noch unter dem Gesichtspunkt der „betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung“ von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst ist, wenn die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Auch wer in einer Arbeitspause einen kleinen Spaziergang unternimmt, ist während dieser Zeit nicht mehr über die betriebliche Unfallversicherung geschützt (Hessisches Landessozialgericht). Wenngleich frische Luft und Bewegung in der Arbeitspause für Konzentration und Motivation des Mitarbeiters ideal wären, ist zu bedenken, dass bei Verletzungen, die sich Mitarbeiter während dieses Spaziergangs zuziehen, keine Leistungen der Berufsgenossenschaft erfolgen. Dies ist ungünstig, da die Berufsgenossenschaften bei Unfällen wesentlich mehr Leistungen erbringen als die Krankenkassen.

2019-12-13T14:30:38+01:00Dezember 13, 2019|Rechtsprechung|