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Corona-Überbrückungshilfe: Warnung vor falschen E-Mails

Derzeit sind E-Mails von der Adresse „Deutschland(@)eu-Coronahilfe.de“ unterwegs, mit denen im pdf-Anhang Anträge auf Überbrückungshilfe angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass es keine „eu-Coronahilfe“ gibt. Überbrückungshilfe kann ausschließlich online und über Steuerberater beantragt werden.

Die ursprüngliche Abschlussfrist für die Antragstellung (31.08.2020) wurde zwischenzeitlich auf den 30.09.2020 verlängert.

2020-09-22T11:22:34+02:00September 22, 2020|Betriebsführung|