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Corona – weiterhin das bestimmende Thema des Jahres 2020 auch im Bereich Wirtschaft und Steuern

Auch in der 3. Ausgabe unserer aktuellen Informationen haben wir einige steuerliche Randaspekte (home-office, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) der Corona-Pandemie beleuchtet. Aber auch abseits von Corona haben wir wiederum versucht, einige für Sie interessante Themen aus Verwaltung und Rechtsprechung aufzugreifen. Hier kommen „alte Bekannte“ zum Vorschein. Zum Beispiel die Frage, ob der weiterhin von der Finanzverwaltung angewendete Zinssatz von 6% für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen in Anbetracht der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase noch angemessen ist. Da der Gesetzgeber hier offensichtlich keine Anpassung für notwendig hält, müssen sich die Finanzgerichte mit der Thematik befassen. Derzeit liegen beim Bundesverfassungsgericht bereits zwei Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes, die in diesem Jahr noch zur Entscheidung anstehen.

Übrigens: Die Höhe dieses Zinssatzes ist seit dem Jahr 1961 unter der Kanzlerschaft von Konrad Adenauer (!) unverändert geblieben und hat die deutsche Wiedervereinigung, die europäische Einigung, die Einführung des Euros sowie die Finanz- und Wirtschaftskrise der 2010er Jahre unverändert überstanden.

2020-09-22T11:27:51+02:00September 22, 2020|In eigener Sache|