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Das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz – Neuregelungen ab dem 1.3.2020

Durch  das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die meisten Änderungen, die durch das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in Kraft treten, finden sich im Aufenthaltsgesetz.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Unter dem Begriff „Fachkraft“ fallen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern auch Personen mit qualifizierter Berufsausbildung. Für die qualifizierte Beschäftigung einer Fachkraft entfällt die sogenannte Vorrangprüfung.
  • Keine Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung:

Die bisherige Beschränkung auf die sogenannte Positivliste der Mangelberufe entfällt. Somit können Fachkräfte in dem Beruf arbeiten, zu dem ihre Ausbildung sie befähigt.

Bei IT-Spezialisten ist keine Qualifikation als Fachkraft notwendig – eine   5-jährige praktische Berufserfahrung und deutsche Sprachkenntnisse reichen aus.

  • Es wurde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt. Hierfür wird eine zentrale Ausländerbehörde in jedem Bundesland errichtet, die die Koordination mit dem Herkunftsland übernimmt.
2020-06-30T13:26:33+02:00Juni 30, 2020|Betriebsführung|