Das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz – Neuregelungen ab dem 1.3.2020
Durch das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die meisten Änderungen, die durch das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in Kraft treten, finden sich im Aufenthaltsgesetz.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Unter dem Begriff „Fachkraft“ fallen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern auch Personen mit qualifizierter Berufsausbildung. Für die qualifizierte Beschäftigung einer Fachkraft entfällt die sogenannte Vorrangprüfung.
- Keine Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung:
Die bisherige Beschränkung auf die sogenannte Positivliste der Mangelberufe entfällt. Somit können Fachkräfte in dem Beruf arbeiten, zu dem ihre Ausbildung sie befähigt.
Bei IT-Spezialisten ist keine Qualifikation als Fachkraft notwendig – eine 5-jährige praktische Berufserfahrung und deutsche Sprachkenntnisse reichen aus.
- Es wurde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt. Hierfür wird eine zentrale Ausländerbehörde in jedem Bundesland errichtet, die die Koordination mit dem Herkunftsland übernimmt.