EISMANN + PARTNER

NEWS

Das Wachstumschancengesetz ist da!

Wir hatten es bereits in unserer Mandanteninformation IV/2023 angekündigt – Ende März wurde endlich die politische Hängepartie beendet und es war klar, dass das Wachstumschancengesetz kommt. Allerdings gab es in Folge der politischen Diskussionen eine Vielzahl von Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzesentwurf.

Was ist nach dem wochenlangen Ringen nun wirklich beschlossen worden? Mit welchen Anpassungen, Änderungen und Neuerungen können Steuerpflichtige rechnen?

Wie und ab wann sind die Neuregelungen umzusetzen? Wir können im Rahmen unserer aktuellen Informationen nur einen Überblick über die, für die Praxis wichtigsten Neuerungen darstellen und konzentrieren uns auf Aspekte, die vor allem aus Sicht von Unternehmen und Arbeitgebern wichtig sind.

Wie gewohnt runden einige interessante Urteile und Hinweise aus der Verwaltung unsere aktuellen Informationen ab. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

2024-07-08T14:45:40+02:00Juli 8, 2024|In eigener Sache|