Dauerbrenner in der steuerlichen Rechtsprechung – Privatnutzung eines Pkw trotz Nutzungsverbot
Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster spricht die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein ihm von „seiner“ GmbH zur Nutzung überlassenes betriebliches Fahrzeug auch privat nutzt; und zwar auch dann, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde und darüber hinaus keine organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die eine private Nutzung ausschließen. Eine solche Privatnutzung führt zwar nicht zu Arbeitslohn, ist aber auf der Ebene der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten. Somit entsteht bei der GmbH zusätzliche Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die endgültige Entscheidung in dem vorliegenden Fall trifft der BFH. In ähnlich gelagerten Fällen sollte unbedingt Beweisvorsorge durch das Führen eines Fahrtenbuches oder sonstige Aufzeichnungen getroffen werden. Weiterhin kann der sog. Anscheinsbeweis entkräftet werden, wenn im Privatvermögen des Geschäftsführers ein Fahrzeug gehalten wird, das mit dem Dienstwagen in Status und Nutzungswert vergleichbar ist.