Dienstwagen – BFH segnet Zuzahlungsvariante ab
Im Rahmen der Gestellung von Dienstwagen werden nicht selten Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten geleistet.
Lohnsteuerliche Brisanz lag lange in der Frage, ob diese Einmalzahlungen auf einen längeren Zeitraum verteilt werden und somit die monatliche Versteuerung der Privatnutzung über einen längeren Zeitraum mindern können.
Während die Finanzverwaltung den Standpunkt vertritt, dass die Einmalzahlung nur im Monat der Zahlung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers mindern kann, hat der BFH dieser Rechtsauffassung eine Absage erteilt.
Lt. BFH ist es zulässig, die Einmalzahlung auf eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Laufzeit aufzuteilen und den monatlichen geldwerten Vorteil entsprechend zu vermindern.
Es bleibt abzuwarten, wie das Finanzministerium auf diese Entscheidung reagiert und evtl. die Lohnsteuerrichtlinie entsprechend anpasst.
Beabsichtigen Sie mit einem Arbeitnehmer entsprechende Regelungen zu treffen, sollten Sie die steuerlichen Varianten unbedingt vorab mit uns besprechen.