E-Scooter als Firmenfahrzeug
Seit dem 15.06.2019 sind E-Scooter offiziell für den Straßenverkehr zugelassen. Wenn Sie als Unternehmer Ihren Mitarbeitern E-Scooter z.B. für Kundenbesuche in der Innenstadt, zur Verfügung stellen, handelt es sich wie bei der Kfz-Gestellung um lohnsteuerfreien Reisekostenersatz. Doch wie rechnen Sie die Privatnutzung ab, falls diese erlaubt ist?
Dies hängt davon ab, ob der E-Scooter wie ein Fahrrad oder wie ein Kraftfahrzeug zu behandeln ist. Nach der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung ist der E-Scooter ein Kraftfahrzeug. Daraus folgt, dass grundsätzlich die Regelungen für Elektrofahrzeuge anzuwenden sind. Somit ist die private Nutzung mit 1% des halben Bruttolistenpreises vorzunehmen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich 0,03% des halben Bruttolistenpreises.