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Energetische Eigenheimsanierung – Amtliches Muster liegt vor

Bereits in unserer Mandanteninfo I/2020 haben wir auf die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum berichtet.

Wenn Sie im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2029 Wände dämmen, Fenster austauschen oder ähnliche energetische Sanierung durchführen, können Sie über drei Jahre verteilt 20% der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35 c EStG). Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen bescheinigt werden. Nunmehr liegt ein amtliches Muster für diese Bescheinigung vor, das der Fachunternehmer verwenden muss.

2020-06-30T13:42:12+02:00Juni 30, 2020|Betriebsführung|