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Erbschaft- u. Schenkungsteuer: Antrag auf Optionsverschonung für jede wirtschaftliche Einheit möglich

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der Schenkung oder der Erbschaft gelten weitreichende Steuererleichterungen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch nach dem Übergang von Unternehmen auf die nächste Generation durch eine möglichst niedrige Steuerbelastung die Fortführung der Unternehmen und die Sicherung der Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Die einzelnen Regelungen im Detail sind sehr kompliziert. Steuerpflichtige können mit der Wahl der sog. Optionsverschonung eine vollständige Steuererleichterung in Anspruch nehmen, die über die sog. Regelverschonung (85% Steuerbefreiung) von Unternehmensvermögen hinaus geht. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass diese Option nur möglich ist, wenn das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 20 % des Unternehmenswertes beträgt. Wird diese Grenze nicht eingehalten, entfällt die steuerliche Begünstigung komplett, d.h. dass auch die 85%ige Regelverschonung nicht gewährt wird. 

Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten (Betriebe) übertragen, konnten Unternehmen nach den bisherigen Regelungen den Antrag auf Vollverschonung, nur einheitlich für alle übertragenen wirtschaftlichen Einheiten stellen. 

Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass für jede einzelne übertragene Einheit die Optionsverschonung möglich ist. Die Finanzverwaltung hat auf diese für Steuerpflichtige positive Entscheidung bereits reagiert und die Verwaltungsanweisungen entsprechend geändert. 

Die Options- bzw. Vollverschonung kann nunmehr für einzelne wirtschaftliche Einheiten beantragt werden. 

Unverändert besteht jedoch weiterhin das Risiko, dass bei Nichteinhalten der Verwaltungsvermögensquote kein Anspruch auf Anwendung der Regelverschonung besteht. Steuerpfl ichtige und Berater müssen daher sorgfältig die Chancen und Risiken der neuen Rechtslage prüfen. 

Beim BFH ist derzeit ein Verfahren anhängig, in dem genau diese Frage geklärt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob hier eine anwenderfreundliche Regelung geschaffen wird.

2024-04-04T07:08:20+02:00Mai 27, 2024|Rechtsprechung|