Freibetrag für Betriebsveranstaltungen
In vielen Unternehmen laufen derzeit bereits die Planungen für die obligatorische Weihnachtsfeier. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen ist, dass nur für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr der steuerliche Freibetrag von 110 € je Veranstaltung für den teilnehmenden Arbeitnehmer angesetzt werden kann. Nimmt ein Arbeitnehmer an mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr teil, haben Sie als Arbeitgeber ein Wahlrecht. Sie können wählen, für welche der Veranstaltungen Sie den Freibetrag anwenden, sinnvollerweise für die zwei teuersten Veranstaltungen. Alle weiteren Betriebsveranstaltungen führen mit den Kosten, die auf den teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen zur Steuer- und auch zur Beitragspfl icht in der Sozialversicherung. Sie haben die Möglichkeit, für diese Kosten die Lohnsteuer mit einem Steuersatz von 25 % zu pauschalieren. Damit entfällt eine individuelle Besteuerung beim teilnehmenden Arbeitnehmer und die Beitragspfl icht zur Sozialversicherung. Wegen des Zeitpunktes der Pauschalbesteuerung lesen Sie bitte unseren weiterführenden Beitrag auf Seite 8.