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Fünftelregelung: Aus ab 2025 bei der Lohn und Gehaltsabrechnung

Die Anwendung der sog. Fünftelregelung bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten. Hinter dem Begriff „Fünftelregelung“ verbirgt sich eine begünstigte Besteuerung im Rahmen der Lohnabrechnung, wenn bei Arbeitnehmern sonstige Bezüge abzurechnen sind, die ermäßigt besteuert werden können (z.B. Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten). Unter anderem wird bei der Anwendung der Fünftelregelung vorausgesetzt, dass es sich um eine „Zusammenballung“ von Einkünften handelt. Dieses Kriterium kann unterjährig oft nicht abschließend beurteilt werden.

Ab 2025 wird die Fünftelregelung im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren aus diesen Gründen abgeschafft. Grundsätzlich wird die steuerliche Begünstigung jedoch nicht gestrichen. Arbeitnehmer können im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung diese Vergünstigung beantragen. Die für die Fünftelregelung in Frage kommenden Arbeitslöhne muss der Arbeitgeber weiterhin gesondert in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen.

2024-07-08T15:09:55+02:00September 23, 2024|Betriebsführung|