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Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung (FuE) ist für viele Unternehmen eine wichtige Investition zur Steigerung ihrer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. In einem schnelllebigen Umfeld kann die steuerliche FuE-Förderung wertvolle Unterstützung leisten.

Der Bundestag hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FzulG) verabschiedet. Dieses Gesetz sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor, die nicht an die Bemessungsgrundlage für die Einkünfteermittlung oder die festzusetzende Steuer ansetzt. Diese Förderung soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken.

Vorgesehen ist die Einführung einer Förderung für die Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit, Anwendung findet.

Voraussetzung für Förderung ist jedoch, dass mit dem FuE-Vorhaben erst nach dem Inkrafttreten des neuen Forschungszulagengesetzes begonnen wird.

Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung ist sehr begrüßenswert, geht damit doch eine Aufwertung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland einher.

Durch die Ausgestaltung als Zulage kommen Unternehmen in den Genuss der Zulage, ohne dass steuerliche Effekte die Förderungshöhe beeinträchtigen.

Aktuell ist davon auszugehen, dass der Referentenentwurf noch in diesem Jahr in ein Gesetz mündet.

Da – nach dem aktuellen Referentenentwurf – die Zulage nur für solche Objekte gewährt werden soll, die nach Einführung des Gesetzes begonnen wurden, sollten Unternehmen schon jetzt geplante FuE-Projekte inhaltlich auf deren Förderfähigkeit untersuchen und gegebenenfalls über eine zeitliche Verschiebung nachdenken.

2019-06-25T14:32:29+02:00Juni 25, 2019|Lohnabrechnung|