Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bereits in unserer Mandanteninformation IV/2022 hatten wir auf die geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 hingewiesen. Die im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 enthaltenen Regelungen wurden mit Wirkung ab 1.1.2023 wie geplant umgesetzt. Dies bedeutet, dass es bei der Bewertung sowohl im sogenannten Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren für Bewertungszwecke ab 1.1.2023 zu deutlichen Werterhöhungen kommen wird. Diese Werterhöhungen haben in vielen
Fällen auch Auswirkungen auf die Höhe von Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die politische Diskussion, inwieweit die Änderung bei der Immobilienbewertung des Bewertungsgesetzes eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer rechtfertigt, ist zwischenzeitlich in vollem Gange. Sollten hier konkrete Gesetzesänderungen geplant werden, werden wir Sie informieren.