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Home-Office und Unfallversicherung

Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten/Schule bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Kein Unfallversicherungsschutz besteht dagegen auf dem Weg zum Kindergarten/Schule, wenn die Eltern anschließend wie bisher zur Arbeitsstätte fahren, sondern zur Wohnung zurück fahren, da sie dort im Home-Office arbeiten.

Diese Rechtslage hat das Bundessozialgericht endgültig bestätigt.

2020-09-22T11:20:38+02:00September 22, 2020|Buchhaltung, Lohnabrechnung|