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In eigener Sache

Mit der vorliegenden Ausgabe IV/2019 schließen wir unsere Mandanteninformationen für das Jahr 2019 ab.

Auch im zurückliegenden Jahr haben wir versucht, Sie in Kürze über die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsrechts zu informieren.

In der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen stand das Thema Klimaschutz im Mittelpunkt des Interesses. In Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung zusammengestellten Klimapaket gibt es auch Neuerungen im Steuergesetz, um zum einen die Elektromobilität attraktiver zu machen und insbesondere für Pendler die durch das Klimapaket verursachten Kostensteigerungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit zu kompensieren.

Sobald die Änderungen im Detail feststehen, werden wir Sie darüber informieren.

Ungeachtet dessen, liefern Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung laufend neue Informationen, die es zu beachten gilt.

Für die Reform der Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 nach neuen Regeln erhoben werden muss, hat der Bundestag zwischenzeitlich den Weg freigemacht. In Zukunft wird für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen in die Berechnung einfließen.

Allerdings ist für Bundesländer eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit Sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Diese Öffnungsklausel wurde insbesondere auf das Betreiben Bayerns eingefügt. Welche Länder diese Möglichkeit nutzen werden, steht derzeit noch nicht fest. Das neue Gesetz wird somit „in letzter Sekunde“ verabschiedet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits mit einer Entscheidung vom 10.4. des letzten Jahres den Gesetzgeber dazu verpflichtet hatte, bis 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen.

Auch noch bei einem anderen Gesetzesvorhaben, das noch in deutsches Recht umzusetzen ist, kommt der Gesetzgeber in Zeitdruck.

Bis zum 31. Dezember muss die EU-Richtlinie zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Hintergrund dieser Vorgabe ist die Zielsetzung, dass Mitgliedstaaten früher als bisher Informationen über sogenannte „aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ erlangen und untereinander austauschen können. Die Länder sollen damit in die Lage versetzt werden, schneller als bislang auf von Ihnen unerwünschte Gestaltungsmöglichkeiten im steuerlichen grenzüberschreitenden Bereich reagieren zu können.

Zwischenzeitlich gab es Überlegungen, diese Informationspflicht auch auf nationale Steuergestaltungen anzuwenden, dies ist nach jetzigem Informationsstand jedoch vom Tisch.

Vorläufiger Schlussstrich auch unter das Thema „Abschaffung des Solidaritätszuschlages“

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich einen Gesetzesentwurf beschlossen, nachdem der Soli in einem ersten Schritt ab 2021 für die allermeisten Steuerzahler entfallen soll. Zu einem späteren Zeitpunkt (der allerdings noch nicht feststeht), soll der Soli dann in einem weiteren Schritt auch für die übrigen Steuerzahler abgeschafft werden.

Der Gesetzesentwurf ist zu begrüßen, der Bundestag muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen.

Wir bedanken uns auf diesem Wege für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine ebenso gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2020.

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.

Mitarbeiter und Kanzleileitung
Eismann und Partner

Unsere Büros sind vom 24.12. bis 31.12.2019 geschlossen.

2019-12-13T14:56:06+01:00Dezember 13, 2019|In eigener Sache|