Ist eine Bildschirm-Arbeitsbrille eine lohnsteuerfreie Leistung?
Immer mehr Arbeitnehmer sind bei der Arbeit am PC auf eine Bildschirm-Arbeitsbrille angewiesen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob die Kosten für die Bildschirm-Arbeitsbrille vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei übernommen werden können.
Hier kommt es auf die Gestaltung an.
Sie als Arbeitgeber können Bildschirm-Arbeitsbrillen Ihren Arbeitnehmern als Maßnahme des Arbeitsschutzes auf ärztliche Verordnung zuwenden. Solche Zahlungen sind dann steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei. Denn in diesem Fall kommt ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zum Tragen, der Entlohnungscharakter steht nicht im Vordergrund.
Fehlt die augenärztliche Verordnung, hat die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber zur Folge, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Daher ist zu empfehlen, vor der Fertigung der Brille bzw. Kostenübernahmen eine entsprechende augenärztliche Verordnung durch den Arbeitnehmer einholen zu lassen.