JobRad-Modell – wie ist bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers zu verfahren?
Das so genannte Dienstrad Leasing erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. In der Regel ist der Arbeitgeber Leasingnehmer für ein Fahrrad, das dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen wird. Die Leasingraten werden mittels Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abgezogen.
Erkrankt nun der Arbeitnehmer über längere Zeit und bezieht nach Ablauf von sechs Wochen Krankengeld, entfällt die Möglichkeit für den Arbeitgeber, die von ihm entrichteten, Leasingraten bei der Gehaltsabrechnung einzubehalten.
Das Arbeitsgericht Aachen hat in einer aktuellen Entscheidung geurteilt, dass in diesen Fällen Arbeitnehmer die Leasingraten für das Dienstrad selbst tragen müssen.
Wichtig ist es, entsprechende Vertragsklauseln mit der Verpfl ichtung zur Übernahme der Leasingkosten durch den Arbeitnehmer im Falle einer längeren Erkrankung wirksam und deutlich vertraglich festzuhalten.