EISMANN + PARTNER

NEWS

Kassennachschau – Vorsicht vor Betrügern !

Es ist kaum zu glauben aber wahr. Betrüger stellen sich bei Steuerpflichtigen in deren Geschäftsräumen als Mitarbeiter der Finanzverwaltung vor. Dabei werden gefälschte Dienstausweise vorgelegt. Teilweise erfolgt auch die Vorlage einer natürlich ebenfalls gefälschten Prüfungsanordnung.

Nach einem durchgeführten Kassensturz wird die Beschlagnahme des vorhandenen Bargelds erklärt und das Geld mitgenommen. Dieses kommt selbstverständlich nie bei der Finanzverwaltung an. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über diese Betrugsmasche, auch wenn es sich bisher nur um Einzelfälle handelt. Kontrollieren Sie Dienstausweise genau und melden Sie sich bei Zweifeln bei uns. In diesen Fällen kann beim Finanzamt telefonisch nachgefragt werden, ob bei Ihnen tatsächlich eine Kassennachschau angeordnet ist.

Im Übrigen sind Prüfer des Finanzamts nicht befugt, Geld zu beschlagnahmen. Wir hoffen, dass es sich bei diesen Betrügereien wirklich um Einzelfälle handelt und Sie davon verschont bleiben.

2018-12-20T16:14:49+01:00Dezember 20, 2018|Buchhaltung, Lohnabrechnung|