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Kinderkrankengeld – verlängerte Anspruchsdauer

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten im Jahr 2021 einen Anspruch auf weitere 10 Tage Kinderkrankengeld je Kind, Alleinerziehende auf weitere 20 Tage je Kind. Der Anspruch erhöht sich damit bei Elternpaaren auf jeweils 30 Arbeitstage je Kind, bei Alleinerziehenden auf insgesamt 60 Arbeitstage je Kind. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch der Versicherten für maximal insgesamt 65 Arbeitstage (Alleinerziehende maximal insgesamt 130 Arbeitstage). Die Erweiterung ist rückwirkend zum 5.1.2021 in Kraft getreten und auf das Kalenderjahr 2021 begrenzt. Der Anspruch besteht nicht nur bei Erkrankung eines Kindes, sondern auch für den Fall pandemiebedingten Betreuungsbedarfs.

2021-06-30T11:34:24+02:00Juni 30, 2021|Buchhaltung, Lohnabrechnung|