Klimaschutz und Elektromobilität
Klimaschutz und Elektromobilität – zwei Schlagworte, die in den letzten Monaten die öffentliche Diskussion in großem Maße bestimmt haben.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurden auch in den Steuergesetzen einige wichtige Änderungen vorgenommen, über die wir Sie in unserer Mandanteninformation I/2020 informieren.
Die Maßnahmen betreffen Unternehmen, Arbeitnehmer aber auch Maß-nahmen zur energetischen Sanierung der selbst bewohnten Immobilie.
Nicht unbeachtet lassen möchten wir jedoch auch das neue BMF-Schreiben aus dem November 2019 zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD).
Mit den neuen GoBD hat die Finanzverwaltung unter anderem die Anforderungen an die sogenannte Verfahrensdokumentation formuliert und auch Konsequenzen für das Fehlen solcher Unterlagen angekündigt.
Es ist in Zukunft davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung im Rahmen von Prüfungen immer häufiger die Verfahrensdokumentationen anfordern wird. Auch wenn nach wie vor Unklarheit in einigen Punkten besteht, ist die Alternative, nichts zu tun, die am wenigsten ratsame. Zwischenzeitlich gibt es eine Vielzahl an Muster- und Leitfäden, die als Einstieg in die Materie die-nen können. Gleichwohl gibt es keine „one size-fits all-Lösung“, d.h. eine Einheitsdokumentation, die alle Unternehmen verwenden können. Vielmehr ist eine individuelle, auf die Prozesse jedes Steuerpflichtigen angepasste Dokumentation erforderlich.
Wie werden im Laufe des Jahres in unseren aktuellen Informationen über dieses Thema weiter informieren.
In der vorliegenden Ausgabe haben wir uns vor allem auf die aktuellen Änderungen im Steuerrecht konzentriert. Die wichtigsten haben wir in Kurzform für Sie zusammengefasst, einzelne Aspekte haben wir etwas ausführlicher beleuchtet.
Trotz der Vielzahl von Zahlen und Fakten wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre. Wie gewohnt gilt unsere Empfehlung, für eine individuelle Beratung mit uns und unseren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!