Krankschreibung nach Kündigung – Beweiswert einer AU-Bescheinigung
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und damit die Rechte von Arbeitgebern gestärkt. Bei Zweifeln des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeit und Verweigerung der Lohnfortzahlung muss in solchen Fällen der Arbeitnehmer beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war (z.B. durch Vernehmung des behandelnden Arztes).