Kurzarbeitergeld aktuell
Zwei wichtige Aspekte zum Kurzarbeitergeld:
Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds ab dem 4. Monat auf 70%, ab dem 7. Monat auf 80% des entgangenen Nettolohns bzw. bei Beschäftigten mit Kindern die Steigerung auf 77%/87% bis zum Jahresende betrifft nur Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert haben.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten bis zum 31.12.2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens ausgeweitet. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wurde aufgehoben.