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Marktstammdatenregister / Registrierungspflicht von Photovoltaikanlagen

Das Marktstammdatenregister hat seinen Betrieb aufgenommen. Dies bedeutet nun, dass Anlagenbetreiber sich selbst und die Anlage, die sie betreiben, registrieren müssen. Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob Sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Inbetriebnahmedatum.

Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn die Anlage bereits in einem Register der Bundesnetzagentur registriert wurde.

Somit fallen auch Photovoltaikanlagen – egal wie groß oder klein – unter die Registrierungspflicht. Bei einer Verletzung der Registrierungspflicht kann es zur Kürzung der Vergütungsansprüche kommen.

Die Registrierung hat zu erfolgen unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

2019-06-25T14:06:58+02:00Juni 25, 2019|Betriebsführung|