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Musterklagen gegen Grundsteuer Bewertung

Zwischenzeitlich mehren sich die Musterklagen gegen die Grundsteuerreform. Klagen über die Feststellung des Grundsteuerwertes nach dem sog. Bundesmodell liegen zwischenzeitlich bei den Finanzgerichten in Berlin – Brandenburg (3K 3142/23 und FG Rheinland-Pfalz (4K 1205/23) vor.  

Während das FG Rheinland-Pfalz in einem Verfahren Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung des BFH gewährt hat, hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig nach dem für Sachsen geltenden Bewertungsrecht die Grundsteuerwerte für rechtmäßig erklärt. Es bleibt abzuwarten, ob die Kläger Revision zum BFH einlegen.

2024-04-04T07:03:51+02:00Mai 20, 2024|Rechtsprechung|