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Nachfolge Corona und Nachfolgeplanungen

Durch die Corona-Pandemie entstehen u.U. auch Überlegungen im Bereich der Unternehmensnachfolge oder Schenkungen im Privatbereich.

Die Bewertung von Unternehmen für Zwecke der Schenkungsteuer erfolgt im Wege des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens. Der Unternehmenswert bestimmt sich im Wesentlichen durch die Ertragssituation des Betriebes der zurückliegenden drei Jahre bzw. der künftigen Gewinnerwartung.

In manchen Branchen wird die Pandemie einen sehr deutlichen Ertragsrückgang für das Jahr 2020 zur Folge haben. Es muss davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Erholung nicht kurzfristig erfolgen wird und somit die für die Schenkungsteuer relevanten Werte deutlich sinken werden. Bei einer anstehenden Unternehmensnachfolge könnte diese Situation im Einzelfall steuerliche positive Folgen haben.

Auch ein weiterer Börsencrash ist in Folge der Pandemie nicht auszuschließen.

Bei börsennotierten Aktien ist für die Schenkungsteuer der Kurswert zum Tag der Schenkung maßgebend. Sind die Freibeträge für Schenkungen bereits ausgeschöpft, könnten Schenkungen zu einem entsprechenden günstigen Zeitpunkt nicht unerhebliche Steuervorteile bringen. Wichtig in diesem Fall ist die zeitnahe Dokumentation der Schenkung durch einen Schenkungsvertrag bei gleichzeitiger Umschichtung der Aktien in das Aktiendepot des Beschenkten.

2020-06-30T13:41:24+02:00Juni 30, 2020|Betriebsführung|