Neue Abschreibungssätze für bewegliche Wirtschaftsgüter
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens war zum 31.12.2022 ausgelaufen. Durch das Wachstumschancengesetz wurde sie wieder eingeführt, wenn das Wirtschaftsgut nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt wird. Die degressive AfA in dieser Variante beträgt das Zweifache der linearen Abschreibung und maximal 20 % pro Jahr. Die Einzelheiten können Sie in der nachfolgenden Tabelle entnehmen.