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Neuer Mindestlohn ab 1.1.2022

Infolge der gesetzlichen Anpassung des Mindestlohns in mehreren Stufen steht die nächste Anpassung zum 1.1.2022 auf 9,82 € an.

Bei Verträgen mit Minijobbern muss überprüft werden, ob durch den Mindestlohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450,- € pro Monat überschritten wird.

Im Rahmen der Sondierungs- bzw. Koalitionsgespräche der sog. Ampel-Koalition wurde nach Presseberichten bereits die Einigung der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- € pro Stunde beschlossen. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen nach erfolgter Gesetzesänderung mitteilen.

2021-12-09T16:15:57+01:00Dezember 9, 2021|Buchhaltung|