Neuer Mindestlohn ab 1.1.2022
Infolge der gesetzlichen Anpassung des Mindestlohns in mehreren Stufen steht die nächste Anpassung zum 1.1.2022 auf 9,82 € an.
Bei Verträgen mit Minijobbern muss überprüft werden, ob durch den Mindestlohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450,- € pro Monat überschritten wird.
Im Rahmen der Sondierungs- bzw. Koalitionsgespräche der sog. Ampel-Koalition wurde nach Presseberichten bereits die Einigung der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- € pro Stunde beschlossen. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen nach erfolgter Gesetzesänderung mitteilen.