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Online-Werbung – kein Steuerabzug

Online-Werbung, z.B. in Form von Bannerwerbung oder Suchmaschinen-werbung ist für viele Unternehmen ein wichtiger Marketingbestandteil geworden.

Einige Finanzämter vertraten vorübergehend die Auffassung, dass die Gebühren an ausländische Anbieter von Online-Werbung (z.B. Google, Facebook etc.) in Deutschland einem Steuerabzug von 15% unterlägen.

Hintergrund war, dass die Behörden bei der Online-Werbung nicht länger von einer Dienstleistung, sondern von einer Nutzungsüberlassung von Rechten ausgingen.

Zwischenzeitlich hat das bayerische Finanzministerium mitgeteilt, dass diese Verwaltungspraxis unzutreffend ist und kein Steuerabzug vorzunehmen ist.

2019-06-25T14:02:28+02:00Juni 25, 2019|Betriebsführung|