Online-Werbung – kein Steuerabzug
Online-Werbung, z.B. in Form von Bannerwerbung oder Suchmaschinen-werbung ist für viele Unternehmen ein wichtiger Marketingbestandteil geworden.
Einige Finanzämter vertraten vorübergehend die Auffassung, dass die Gebühren an ausländische Anbieter von Online-Werbung (z.B. Google, Facebook etc.) in Deutschland einem Steuerabzug von 15% unterlägen.
Hintergrund war, dass die Behörden bei der Online-Werbung nicht länger von einer Dienstleistung, sondern von einer Nutzungsüberlassung von Rechten ausgingen.
Zwischenzeitlich hat das bayerische Finanzministerium mitgeteilt, dass diese Verwaltungspraxis unzutreffend ist und kein Steuerabzug vorzunehmen ist.