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Pauschalierung der Lohnsteuer für Jobtickets

Als Arbeitgeber haben Sie alternativ zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für sogenannte Jobtickets eine Wahlmöglichkeit zur Pauschalierung der Lohn-steuer mit einem Pauschsteuersatz von 25%. Die Pauschalierung ist auch möglich für die Bezüge, die nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits-lohn, sondern mittels Gehaltsumwandlung erbracht werden und deshalb die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung des § 3 Nr. 15 EStG nicht erfüllen.

Eine Anrechnung der pauschal besteuerten Zuschüsse auf die Entfernungs-pauschale beim Arbeitnehmer ist nicht vorzunehmen. D.h. dass der Arbeit-nehmer trotz der Pauschalversteuerung keine Nachteile bei seiner eigenen Einkommensteuererklärung erleidet.

2020-03-31T10:07:49+02:00März 31, 2020|Lohnabrechnung|