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Pauschalsteuer auf Geschenke an Privatkunden

Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen und Geschenke an Geschäftspartner sind bei den Empfängern grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen. Um eine Steuerbelastung bei den Empfängern von Sachzuwendungen zu vermeiden, eröffnete § 37b EStG dem Zuwendenden die Möglichkeit, mit einer Pauschalsteuer auf diese Geschenke die Steuerbelastung für den Geschäftskunden zu übernehmen und diesen von steuerlichen Verpflichtungen freizustellen. Unklar war bisher, ob eine Versteuerung auch erfolgen muss, wenn Unternehmen ihren privaten Endkunden zur Pflege der Geschäftsbeziehung Sachzuwendungen zukommen lassen. 

Diese Frage hat der BFH in einer für Steuerpflichtige günstigen Entscheidung verneint. Denn § 37b EStG erfasse lt. BFH nur solche Zuwendungen, die bei den Empfängern zu einkommensteuerpfl ichtigen Einnahmen führen – und das sind ausschließlich Unternehmen, nicht Privatkunden.

2024-04-04T07:13:04+02:00Juni 2, 2024|Lohnabrechnung|