Private Kfz-Nutzung eines Firmen-PKW: Steuerentlastung beim Fahrzeugverkauf?
Beim Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen oder bei dessen Überführung ins Privatvermögen muss die Differenz zwischen dem Verkaufserlös/Entnahmewert und dem Buchwert versteuert werden. Ganz korrekt erscheint dies nicht, weil in den Jahren zuvor der auf die Privatfahrten entfallende Teil der Abschreibung dem Gewinn als Entnahme bereits wieder hinzugerechnet worden ist.
Ein Steuerzahler hat in einem Verkaufsfall daher beim Finanzgericht Sachsen geklagt und die Rechtsauffassung vertreten, dass die auf die private Nutzung entfallenden AfA-Beträge der Vorjahre, die bereits der Besteuerung unterlegen haben, dem Buchwert hinzuzurechnen sind. Dies mindert im Jahr des Verkaufes den steuerpflichtigen Verkaufs- bzw. Entnahmegewinn.
Der BFH hat zwar in einem früheren Urteil die bisherige Verwaltungspraxis als zulässig erachtet, der Steuerzahler beim Finanzgericht Sachsen hat jedoch zumindest erreicht, dass die Revision beim BFH zugelassen wird. Und es wäre nicht das erste Mal, dass der BFH eine frühere Grundsatzentscheidung revidiert.
In einschlägigen Fällen sollte über einen Einspruch und den Antrag auf Ruhen des Verfahrens nachgedacht werden.