Prüfung durch Dt. Rentenversicherung: Stundennachweise
An dieser Stelle möchten wir Sie nochmals ausdrücklich auf die Änderung im Teilzeitgesetz, die wir bereits in unserer letzten Mandanteninformation auf-genommen hatten, hinweisen.
Nach uns vorliegenden Informationen wurden die Prüfer der Dt. Rentenver-sicherung im Rahmen von Schulungen gezielt auf den Themenbereich „Stundennachweise, Arbeitszeitvereinbarungen und Teilzeitgesetz“ ge-schult.
Es ist ab 2020 davon auszugehen, dass die Arbeitszeitnachweise im Rah-men von Prüfungen vorgelegt werden müssen.
Prüfen Sie Ihre Arbeitszeitvereinbarungen dahingehend, ob eine wöchentli-che Arbeitszeit vereinbart ist. Ist dies nicht der Fall, werden Beiträge ausge-hend von einer 20 Stunden-Woche lt. Teilzeitgesetz nacherhoben. Dies be-deutet, dass die Minijobgrenzen überschritten werden.
Achten Sie auch darauf, dass die Stundenachweise regelmäßig wöchentlich geführt werden.