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Reform der Pflegeversicherung

Zum 1. Juli 2023 tritt eine Änderung bei der Beitragsbemessung für die Pflegeversicherung in Kraft.

Der Beitragssatz wird zur Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes nach der Kinderzahl differenziert.

Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 %.

Ab Juli 2023 gelten folgende Beitragssätze:
Mitglieder ohne Kinder = 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
Mitglieder mit 1 Kind = 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %)
Mitglieder mit 2 Kindern * = 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
Mitglieder mit 3 Kindern * = 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %)
Mitglieder mit 4 Kindern * = 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)

* Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.

2023-07-14T19:22:01+02:00Juli 1, 2023|Buchhaltung, Lohnabrechnung|