EISMANN + PARTNER

NEWS

Registrierung von Kassensystemen – Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel bis 31.03.2021

Stichtag 30.09.2020!

Diesen Termin hatte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ursprünglich als sogenannte Nichtbeanstandungsregelung zur Nachrüstung von Registrierkassen/Kassensystemen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) festgesetzt.

Der ursprüngliche Termin lautete auf den 31.12.2019. Dieser konnte jedoch von den meisten Steuerpflichtigen nicht realisiert werden, da die Kassenhersteller bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Entwicklungsarbeiten für die TSE noch nicht abgeschlossen hatten.

Zwischenzeitlich bieten die Hersteller zertifizierte TSE an.

Nach Auffassung des BMF konnten die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der Kassensysteme daher durchgeführt werden, um die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Allerdings haben viele Unternehmen auf Grund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die abgesenkten Steuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Des Weiteren liegt zur Zeit und voraussichtlich bis zum 30.09.2020 keine zertifizierte Cloudlösung vor. Daher haben einige Bundesländer eigene Härtefallregelungen eingeführt und die ursprüngliche Frist in geeigneten Fällen verlängert. Die Regelungen sind jedoch nicht einheitlich.

Für Bayern, Sachsen und Thüringen gilt z.B. Folgendes:

Es wird bis zum 31.03.2021 nicht beanstandet, wenn die Kassensysteme nicht mit einer TSE ausgestattet sind, wenn

  • die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.09.2020 nachweislich verbindlich bestellt bzw. in Auftrag gegeben wurden oder
  • der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen ist (z.B. bei einer Zentralkasse im Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Wir empfehlen Ihnen, die oben genannten Nachweisdokumente sorgfältig aufzubewahren, damit diese gegebenenfalls der Finanzverwaltung vorgelegt werden können.

2020-09-22T10:44:43+02:00September 22, 2020|Betriebsführung|