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Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist bis 31.03.2022 verlängert

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern auf Grund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,- € steuer- und abgabenfrei gewähren. Diese Möglichkeit würde am 30.06.2021 auslaufen.

Am 28.05.2021 wurde der Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung bis zum 31.03.2022 zugestimmt. Der Betrag der insgesamt möglichen steuer- und sozialversicherungsfreien Zahlungen bleibt bei 1.500,- €, lediglich die Auszahlungsfrist wurde verlängert.

2021-06-30T11:41:24+02:00Juni 30, 2021|Betriebsführung|