Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist bis 31.03.2022 verlängert
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern auf Grund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,- € steuer- und abgabenfrei gewähren. Diese Möglichkeit würde am 30.06.2021 auslaufen.
Am 28.05.2021 wurde der Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung bis zum 31.03.2022 zugestimmt. Der Betrag der insgesamt möglichen steuer- und sozialversicherungsfreien Zahlungen bleibt bei 1.500,- €, lediglich die Auszahlungsfrist wurde verlängert.